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Düring | Düring & Kollegen

Baufinanzierung

Schon 0,2 Prozentpunkte können Tausende Euro ausmachen. Wir vergleichen die Angebote für Sie.

Hausmodell, Baupläne, Materialproben und Taschenrechner auf einem Holztisch

Warum nicht direkt zur Hausbank?

Ihre Hausbank kann Ihnen nur ihr eigenes Angebot machen. Als Immobiliardarlehensvermittler (§ 34i GewO) sind wir nicht an einen einzelnen Darlehensgeber gebunden. Wir vergleichen die Konditionen mehrerer Finanzierungspartner und zeigen Ihnen passende Optionen für Ihre Situation.

Das kostet Sie in der Regel nichts extra: Unsere Vergütung erhalten wir vom Darlehensgeber. Welche Bank wir empfehlen, teilen wir Ihnen vor Abschluss transparent mit.

Wofür wir finanzieren

Kaufkraft durch Rechenbeispiel grob einordnen

Passen Sie die Annahmen an Ihre Planung an. Die Rechnung dient ausschließlich einer ersten Orientierung und ersetzt keine persönliche Finanzierungsklärung.

Sollzins: Der reine jährliche Zins auf die noch offene Darlehenssumme. Er enthält weder Tilgung noch sämtliche Kosten des effektiven Jahreszinses.

Anfängliche Tilgung: Der Anteil des Darlehens, der im ersten Jahr zurückgezahlt wird. Bei gleicher Monatsrate reduziert eine höhere Tilgung den zunächst möglichen Darlehensrahmen, führt aber zu schnellerer Entschuldung.

Erwerbsnebenkosten: In Bayern sind rund 5,0 % ohne Makler ein sinnvoller erster Richtwert: 3,5 % Grunderwerbsteuer plus grob 1,5 % für Notar und Grundbuch. Kommt beispielsweise eine vereinbarte Käufercourtage von 3,57 % hinzu, ergibt sich ein Richtwert von rund 8,6 %. Je nach Bundesland, Objekt und Vereinbarung kann der Wert abweichen.

Möglicher Kaufpreis
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Darlehensrahmen
–
Erwerbsnebenkosten
–

Rechenweg: Aus Monatsrate, Sollzins und anfänglicher Tilgung ergibt sich ein grober Darlehensrahmen. Zusammen mit dem nach Rücklage verfügbaren Eigenkapital und abzüglich der pauschalen Erwerbsnebenkosten ergibt sich der mögliche Kaufpreis.

Zulässige Werte: Monatsrate 1 bis 100.000 Euro, Eigenkapital und Rücklage jeweils 0 bis 100.000.000 Euro sowie Sollzins, Tilgung und Erwerbsnebenkosten jeweils 0 bis 20 beziehungsweise 30 Prozent. Bonität, Einkommen, Objektwert, Förderungen und Bankprüfung sind nicht berücksichtigt.

Die Rechnung läuft ausschließlich in diesem Browser. Es werden keine Eingaben übermittelt oder dauerhaft gespeichert.

Persönliche Finanzierungsklärung anfragen

Was Sie zum Beratungstermin mitbringen sollten

Damit wir Ihnen belastbare Konditionen einholen können — nicht nur „ab-Werte“ für einen Modell-Kunden — brauchen wir eine realistische Grundlage. Was Sie im Idealfall dabei haben:

Häufige Fragen zur Baufinanzierung

Wie viel Eigenkapital brauche ich?

Als Faustregel: Die Nebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch, ggf. Provision — zusammen typischerweise 10–15 % des Kaufpreises) sollten aus Eigenmitteln bestritten werden. Idealerweise bringen Sie zusätzlich 10–20 % des Kaufpreises als Beleihungsauslauf-Puffer mit — das öffnet günstigere Zinsklassen. Vollfinanzierungen ohne Eigenkapital sind möglich, kosten aber spürbar mehr Zins.

Was ist der Beleihungswert?

Der Beleihungswert ist der Wert, den die Bank Ihrer Immobilie zurechnet — meist mit einem Sicherheitsabschlag gegenüber dem Kaufpreis (10–15 %, je nach Bank und Objekt). Die Beleihungsauslauf-Grenzen (60 %, 80 %, 100 %) beziehen sich auf diesen Wert, nicht auf den Kaufpreis. Ein niedrigerer Beleihungsauslauf bedeutet günstigere Konditionen.

Kann ich KfW-Förderung mit einer Bankfinanzierung kombinieren?

Ja — und das ist bei energetischer Sanierung oder Neubau nach Effizienzstandard fast immer sinnvoll. KfW-Kredite sind nachrangig zur Hauptfinanzierung, die Antragswege müssen zeitlich sauber zur Kaufpreiszahlung passen. Wir strukturieren das mit.

Was passiert, wenn die Zinsbindung endet?

Sie brauchen eine Anschlussfinanzierung — bei der gleichen Bank (Prolongation) oder bei einer neuen (Umschuldung). Ab 5 Jahren vor Ende können Sie die aktuellen Zinsen per Forward-Darlehen sichern. Bei einem Darlehen mit gebundenem Sollzins können Sie nach Ablauf von zehn Jahren seit dem vollständigen Darlehensempfang mit einer Frist von sechs Monaten kündigen (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Eine spätere Vereinbarung über Rückzahlungszeit oder Sollzins kann den Fristbeginn ersetzen.

Immobilie und Finanzierung aus einer Hand

Wer bei uns eine Immobilie kauft oder verkauft, kann die Finanzierung gleich mit abwickeln. Das spart Wege und Abstimmung — und wir kennen das Objekt bereits im Detail.

Mehr zu den drei zentralen Stellschrauben Sondertilgung, Tilgungssatzwechsel und Zinsbindung — und was jede wirklich leistet — im Ratgeber Baufinanzierung — Sondertilgung richtig nutzen.

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Sagen Sie uns, was Sie vorhaben — wir holen Konditionen ein und zeigen Ihnen die besten Optionen.

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