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Düring | Düring & Kollegen

Berufsunfähigkeit

Jeder Vierte wird berufsunfähig. Eine gute BU-Versicherung schützt Ihr Einkommen und Ihre Existenz.

Unbesetzter Arbeitsplatz mit Laptop, Arbeitshandschuhen und Tischleuchte

Warum Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die staatliche Erwerbsminderungsrente greift erst, wenn Sie weniger als drei Stunden am Tag in irgendeinem Beruf arbeiten können — und sie reicht selten zum Leben. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zahlt hingegen schon, wenn Sie Ihren eigenen Beruf nicht mehr ausüben können.

Psychische Erkrankungen sind heute die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit, gefolgt von Erkrankungen des Bewegungsapparats und Krebs. Eine BU schützt unabhängig von der Ursache.

Worauf es bei der Auswahl ankommt

Ein fachlicher Vergleich ist entscheidend

Bei kaum einer Versicherung sind die Unterschiede zwischen den Anbietern so groß wie bei der Berufsunfähigkeit. Beiträge, Bedingungen und Annahmepolitik variieren stark — je nach Beruf, Alter und Gesundheitszustand.

Als Versicherungsmakler vergleichen wir die Tarife mehrerer Gesellschaften und kennen die Besonderheiten der einzelnen Anbieter. Das betrifft auch die Risikoprüfung: Wir wissen, bei welchem Versicherer Vorerkrankungen oder bestimmte Berufe besser aufgehoben sind.

Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Abschluss?

Zwei Faktoren bestimmen Beitrag und Annahmefähigkeit: Alter und Gesundheitszustand. Beide werden mit der Zeit nur selten günstiger. Deshalb gilt für die BU: so früh wie sinnvoll möglich, nicht so spät wie unbedingt nötig.

Wie hoch soll die BU-Rente sein?

Faustregel: 60–80 % des aktuellen Nettoeinkommens. Weniger reicht meist nicht zur Deckung der Fixkosten (Miete, Finanzierung, Versicherungen, Kinder, laufende Ausgaben). Höher ist möglich, wird aber vom Versicherer geprüft und muss zum Einkommensnachweis passen.

Wichtig: Die BU-Rente ist steuerpflichtig — bei der Höhenwahl deshalb die Netto-nach-Steuer-Betrachtung zugrunde legen, nicht die Brutto-Rente.

Die häufigsten Fehler beim Antrag

Häufige Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Was zählt als „berufsunfähig“ — und wer entscheidet das?

Berufsunfähig ist, wer den zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich mindestens sechs Monate lang zu weniger als 50 % ausüben kann (so die Standardklausel moderner Verträge). Die Feststellung erfolgt durch ärztliche Gutachten, die der Versicherer prüft. Ältere Verträge kennen zum Teil noch die strengere Definition („weniger als 50 % irgendeines Berufs“) — dort empfiehlt sich eine Prüfung des Vertrags.

Was ist der Unterschied zwischen BU, Erwerbsunfähigkeit und Grundfähigkeit?

BU stellt auf Ihren konkreten Beruf ab. Erwerbsunfähigkeit (EU) fragt, ob Sie überhaupt noch arbeiten können, egal in welchem Beruf — deutlich enger, im gesetzlichen Modell auch. Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt bei Verlust definierter körperlicher Fähigkeiten (Sehen, Hören, Sitzen, Stehen, Hände benutzen etc.) — als Alternative für Berufe, die schwer BU-versicherbar sind, oder für Personen mit BU-relevanten Vorerkrankungen.

Wie lange sollte die BU-Rente laufen?

Idealerweise bis zum vereinbarten Renteneintrittsalter, also typischerweise 67. Kürzere Laufzeiten (bis 60 oder 65) sparen Beitrag, lassen Sie aber in den letzten Berufsjahren ungeschützt — genau in der Phase, in der das Risiko einer BU statistisch am höchsten ist.

Was, wenn ich meinen Beruf während der Vertragslaufzeit wechsle?

Ob ein Berufswechsel gemeldet werden muss oder eine günstigere Berufsgruppe zu einer Beitragsprüfung berechtigt, richtet sich nach den Bedingungen Ihres Vertrags. Eine pauschale Neueinstufung bei jedem Wechsel gibt es nicht. Wir prüfen vorab, welche Tätigkeit im Leistungsfall maßgeblich ist und ob Ihr Tarif eine Besserprüfung vorsieht. Details zur Antragskorrektheit im Ratgeber Gesundheitsangaben im Versicherungsantrag.

Zahlt die BU auch bei psychischen Erkrankungen?

Ja — psychische Erkrankungen sind heute die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit. Moderne BU-Tarife schließen sie selbstverständlich mit ein. Bei Antragstellung ist allerdings die vollständige und ehrliche Angabe psychotherapeutischer Behandlungen der letzten 5–10 Jahre entscheidend — Auslassungen hier sind der häufigste Grund für Vertragsanfechtungen im Leistungsfall.

Berufsunfähigkeit — frühzeitig absichern

Je jünger und gesünder, desto günstiger und einfacher der Abschluss. Lassen Sie sich beraten.

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