Makler & AgenturenVertriebsunterstützung für Makler
AssFonds prüft fallbezogen, ob wir Makler und Agenturen fachlich unterstützen können.

Für wen das gedacht ist
Die Seite richtet sich an Versicherungsmakler und Agenturen, die für einen konkreten Kundenfall eine zweite fachliche Einschätzung oder die Prüfung weiterer Lösungswege suchen. Ausgangspunkt ist immer der einzelne Fall — nicht das Versprechen, jedes Risiko platzieren zu können.
Sinnvoll kann eine Anfrage sein, wenn Risikodaten noch strukturiert werden müssen, ein vorhandener Lösungsweg geprüft werden soll oder das Anliegen in den Bereich der Gewerbe- und Spezialversicherungen fällt.
Was wir im ersten Schritt prüfen
- Ausgangslage: Welches Risiko soll versichert werden, welcher Schutz wird gesucht und welche Angebote oder Ablehnungen liegen bereits vor?
- Unterlagen: Welche Risikoinformationen, Schadenverläufe, Vertragsdaten und Fristen sind für eine belastbare Vorprüfung erforderlich?
- Möglicher Beitrag: Können wir eine fachliche Zweitmeinung geben, einen vorhandenen Marktzugang prüfen oder bei der weiteren Abstimmung mit einem Versicherer unterstützen?
- Rollenverteilung: Wer kommuniziert mit dem Kunden und dem Versicherer, wer dokumentiert die Beratung und welche datenschutzrechtliche Grundlage besteht?
So läuft eine Anfrage ab
Sie schildern den Fall zunächst ohne unnötige personenbezogene Daten und nennen den gewünschten Zeitrahmen. Wir geben eine erste Rückmeldung, ob das Anliegen in unseren fachlichen und organisatorischen Rahmen passt. Erst dann stimmen wir benötigte Unterlagen, Zuständigkeiten und Konditionen ab.
Die eigene Beratungs-, Dokumentations- und Prüfpflicht des jeweils verantwortlichen Vermittlers bleibt davon unberührt. Steuerliche oder rechtliche Einzelfallberatung ist nicht Bestandteil der Unterstützung.
Mögliche Themen für eine Vorprüfung
Ob eine Lösung verfügbar und geeignet ist, hängt von Risikodaten, Versicherungsbedingungen und Annahmeentscheidung des Versicherers ab.
- Gewerbliche Haftungsrisiken: etwa Betriebs-, Berufs- oder Vermögensschadenhaftpflicht bei erhöhtem Abstimmungsbedarf.
- Unternehmens- und Organrisiken: zum Beispiel Cyber- oder D&O-Fragestellungen, wenn Risikoangaben und Deckungsumfang genauer eingeordnet werden müssen.
- Betriebliche Vorsorge: Strukturfragen zur betrieblichen Altersversorgung und zu bereits vorhandenen Versorgungsbausteinen.
- Spezialrisiken: Kunst, Sammlungen, Boote, Luftfahrt oder andere Konstellationen außerhalb standardisierter Tarife. Mehr zu unserer Einordnung unter Spezialrisiken.
- Besondere Personenrisiken: individuelle Absicherungsfragen, bei denen Standardtarife oder pauschale Berufsgruppen nicht ausreichen.
- Vorhandene Ablehnung oder Ausschlüsse: Prüfung, welche Information noch fehlt und ob eine alternative Anfrage fachlich sinnvoll erscheint.
Was vor dem Austausch von Kundendaten geklärt wird
- Kontaktweg: Direkte Kommunikation mit dem Kunden erfolgt nur, wenn Rolle und Auftrag zuvor eindeutig vereinbart wurden.
- Datenumfang: Personenbezogene und gesundheitliche Angaben werden erst übermittelt, wenn Zweck, Rechtsgrundlage und sicherer Übermittlungsweg feststehen.
- Leistungsumfang: Zuständigkeiten, Vergütung und Dokumentation werden für den konkreten Fall vor einer verbindlichen Zusammenarbeit festgehalten.
- Ergebnisoffenheit: Eine Vorprüfung ist weder eine Deckungszusage noch die Garantie, dass ein Versicherer das Risiko annimmt.
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Rufen Sie uns an oder schreiben Sie kurz, worum es geht — wir sagen Ihnen zeitnah, ob wir Sie unterstützen können.
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