Wertermittlung
ImmobilienwertWas ist Ihre Immobilie wirklich wert?
Marktwertschätzung für den Verkauf, Vollgutachten für Gericht, Finanzamt oder Bank.
Für Verkäufer
Marktwertschätzung
Vergleichswertberechnung nach §§ 24–26 ImmoWertV
Wir analysieren regionale Vergleichsangebote der letzten 3 Jahre, die Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse und weitere Preisstatistiken — und bringen persönliche Markterfahrung aus Berufspraxis seit 1988 ein. Sie erhalten einen empfohlenen Preiskorridor, der unsere Marktwerteinschätzung widerspiegelt.
Typische Anlässe:
- Verkauf von Haus, Wohnung oder Grundstück
- Preisfindung vor der Vermarktung
- Einschätzung vor Kauf oder Gebot
- Mietpreiskalkulation für Neuvermietung
- Orientierung bei Erbschaft oder Schenkung
Kostenlose Ersteinschätzung
Nach Übermittlung Ihrer Objektdaten nennen wir Ihnen einen groben Kaufpreiskorridor und Vorschläge für nächste Schritte.
Im Vermarktungsauftrag enthalten
Die marktkonforme und ausführliche Wertermittlung ist vollumfänglich im Vermarktungsauftrag enthalten ohne gesonderte Berechnung.
Ohne Vermarktungsauftrag: ab 550 € zzgl. MwSt.
Losgelöst vom Verkauf berechnen wir für die ausführliche Wertermittlung transparente Kosten. Bei einer Vermarktungsbeauftragung innerhalb von 12 Monaten erstatten wir Ihnen die Kosten nach erfolgreichem, courtagepflichtigem Verkauf wieder zurück.
Für rechtliche Zwecke
Gutachterliches Wertgutachten
Sachverständigengutachten nach ImmoWertV
Wenn ein Gutachten gerichtsverwertbar sein muss — für Erbfolge, Scheidung, Steuer, Bank oder Enteignungsverfahren — braucht es einen öffentlich bestellten oder nach DIN EN ISO 17024 zertifizierten Sachverständigen. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess — von der Auswahl des Gutachters bis zur fertigen Bewertung.
Typische Anlässe:
- Erbfolge und Erbauseinandersetzung
- Ehescheidung (Zugewinnermittlung)
- Wohn- oder Nießbrauchrecht
- Beleihungswertermittlung fürs Bankgespräch
- Steuerliche Bewertung nach BewG
- Umlegungs- und Enteignungsbewertung
- Ortsübliche Vergleichsmiete oder Pacht
- Markt- und Standortanalysen
Kosten: ab 3.000 € zzgl. MwSt.
Orientiert an der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Je nach Immobilienwert kann das Honorar deutlich höher liegen. Wir vermitteln Ihnen den passenden Sachverständigen aus unserem Netzwerk. Ein individuelles Angebot erhalten Sie kostenfrei nach der Erstberatung.
Häufige Fragen zur Wertermittlung
Wie lange dauert eine Wertermittlung?+
Für eine marktkonforme Schätzung planen wir 1–2 Wochen ab Zusendung der Objektunterlagen und dem Vor-Ort-Termin. Ein gutachterliches Vollgutachten braucht in der Regel 4–8 Wochen — abhängig von Objektkomplexität und Sachverständigen-Auslastung.
Kann ich eine Immobilie auch ohne Vor-Ort-Termin bewerten lassen?+
Eine erste Größenordnung ja — belastbar nein. Ohne Blick auf Bausubstanz, Zustand, Grundriss und Umgebung bleibt jede Zahl eine Näherung. Für Verkauf, Erbfall oder Bank-Vorlage empfehlen wir immer den persönlichen Termin.
Wann brauche ich ein Vollgutachten und nicht nur eine Schätzung?+
Bei allem, was rechtlich oder steuerlich Bestand haben muss: Erbauseinandersetzung, Scheidung (Zugewinnermittlung), Steuerbewertung nach BewG, Enteignungsverfahren, gerichtliche Streitigkeiten. Für Vermarktung, Bank-Plausibilisierung oder eigene Preisorientierung reicht die Marktwertschätzung.
Was kostet der Sachverständige?+
Das Honorar hängt vom Immobilienwert ab. Für ein typisches Einfamilienhaus starten Vollgutachten ab 3.000 € zzgl. MwSt., bei komplexeren Objekten (Mehrfamilienhaus, Gewerbe, Denkmal) deutlich höher. Wir vermitteln Ihnen den passenden Gutachter aus unserem Netzwerk.
Nach welchem Verfahren wird bewertet?+
Die ImmoWertV kennt drei Standardverfahren: Vergleichswert (Ein-/Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen mit vielen Vergleichsobjekten), Ertragswert (vermietete Renditeobjekte), Sachwert (eigengenutzte Objekte ohne ausreichende Vergleichsdaten). Häufig wird parallel gerechnet und gewichtet. Details im Beitrag Immobilienbewertung — Verfahren im Vergleich.