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Düring | Düring & Kollegen

Schaden melden

Melden Sie Ihren Schaden möglichst früh. Wir begleiten Sie bei der Abstimmung mit dem Versicherer.

Dokumentation eines Fahrzeugschadens

Schaden schnell melden — so geht's

Wenden Sie sich direkt an AssFonds e.K.. Als Versicherungsmakler nehmen wir Ihre Meldung auf, unterstützen bei den benötigten Unterlagen und leiten den Vorgang an den jeweiligen Versicherer weiter. Der Versicherer prüft Deckung und Leistung und entscheidet über die Regulierung.

Telefon

09771 / 99 53 00

Am schnellsten bei dringenden Schäden.

E-Mail

info@assfonds.de

Fotos und Dokumente direkt mitsenden.

Schaden online übermitteln

Für eine strukturierte Meldung können Sie das Kontaktformular nutzen und bis zu zehn Bilder oder PDF-Dokumente direkt mitsenden.

Schaden online melden

Was wir für die Bearbeitung brauchen

Wie es weitergeht

  1. 1Wir nehmen Ihren Schaden auf und melden ihn beim Versicherer.
  2. 2Der Versicherer prüft den Schaden und gibt eine Rückmeldung — bei Bedarf mit Gutachter.
  3. 3Wir begleiten die Kommunikation, klären Rückfragen und halten Sie über Rückmeldungen des Versicherers auf dem Laufenden.

Wichtig: Melden Sie den Schaden ohne vermeidbare Verzögerung. Welche Anzeige- und Mitwirkungspflichten gelten, ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Eine verspätete oder unvollständige Meldung kann die Prüfung erschweren und je nach Einzelfall Auswirkungen auf die Leistung haben.

Erste Schritte je nach Schadenart

Sicherheit und Schadenbegrenzung gehen vor. Soweit gefahrlos möglich, helfen diese ersten Schritte vor oder parallel zur Meldung:

Häufige Fragen

Wie schnell muss ich den Schaden melden?

Melden Sie den Schaden ohne vermeidbare Verzögerung, sobald die akute Gefahr gebannt ist. Konkrete Fristen und zusätzliche Pflichten — etwa eine polizeiliche Anzeige bei Einbruch — stehen in den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Wir prüfen mit Ihnen, welche Angaben für den betroffenen Vertrag erforderlich sind.

Darf ich schon mit der Reparatur beginnen?

Unaufschiebbare Maßnahmen zur Abwehr weiterer Schäden sollten Sie sofort treffen, sofern dies sicher möglich ist. Vor einer endgültigen Reparatur den Ausgangszustand dokumentieren und das weitere Vorgehen möglichst abstimmen. So bleiben Ursache und Schadenhöhe für die Prüfung nachvollziehbar.

Was, wenn der Versicherer die Regulierung ablehnt?

Wir gleichen die Begründung mit den Vertragsunterlagen und den eingereichten Nachweisen ab und klären offene Punkte mit dem Versicherer. Bleibt eine rechtliche Auseinandersetzung erforderlich, sagen wir transparent, wann unabhängiger juristischer Rat sinnvoll ist; eine Rechtsvertretung leisten wir nicht.

Warum melden statt direkt beim Versicherer?

Wenn wir den Schaden aufnehmen, ordnen wir den Vorgang den möglicherweise betroffenen Verträgen zu und bündeln die benötigten Nachweise. Bei einem Wasserschaden können zum Beispiel Hausrat- und Wohngebäudeversicherung betroffen sein; dann koordinieren wir die erforderlichen Meldungen, ohne einen Vertrag zu übersehen. Zur Einordnung hilft auch unser Ratgeber zur Wohngebäudeversicherung.