Altersvorsorgedepot ab 2027 — was Sie 2026 vorbereiten können
Die Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge erweitert die Produktwelt. Ein zentraler Baustein ist das Altersvorsorgedepot ohne Beitragsgarantie. Anbieter können die neuen Produkte ab 1. Januar 2027 anbieten. Im Jahr 2026 lassen sich bestehende Verträge prüfen und eine spätere Entscheidung vorbereiten; ein Wechsel in ein neues Altersvorsorgedepot ist 2026 noch nicht möglich.
Was sich ab 2027 ändert
Neben Garantieprodukten werden zertifizierte Altersvorsorgedepots ohne Beitragsgarantie möglich. Sie erlauben eine breitere Auswahl gesetzlich zugelassener Anlagen. Die Reform verfolgt das Ziel, die geförderte private Altersvorsorge flexibler, einfacher und kostengünstiger zu machen. Ob ein konkretes Produkt dieses Ziel erfüllt, hängt von seinen tatsächlichen Kosten, Anlagen, Risiken und Vertragsbedingungen ab.
Ein Altersvorsorgedepot tauscht Garantien gegen mehr Spielraum bei der Kapitalanlage. Daraus können höhere Renditechancen, aber auch stärkere Wertschwankungen entstehen. Wer mehr Sicherheit möchte, kann weiterhin ein Garantieprodukt wählen. Welche Variante passt, ist keine reine Altersfrage.
Was mit bestehenden Riester-Verträgen geschieht
Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden oder noch werden, genießen Bestandsschutz und können mit der bisherigen steuerlichen Förderung fortgeführt werden. Eine vorschnelle Kündigung ist daher nicht erforderlich.
Ab 2027 kommen je nach Vertrag und persönlicher Entscheidung weitere Wege in Betracht: ein Wechsel in die neue Fördersystematik beim bestehenden Vertrag oder ein Neuvertrag der neuen Produktwelt. Dabei können Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten entstehen. Ein Wechsel zurück in die alte steuerliche Förderung ist nach Angaben des Bundesfinanzministeriums nicht vorgesehen.
Was ein Vergleich berücksichtigen sollte
Pauschale Regeln wie „für Jüngere besser“ oder „unter zehn Jahren Restlaufzeit unwirtschaftlich“ sind nicht belastbar. Ein Vergleich braucht die Daten des konkreten Vertrags und nachvollziehbare Annahmen. Dazu gehören insbesondere:
- bisherige und künftige Eigenbeiträge;
- Zulagen und möglicher Sonderausgabenabzug;
- Einkommen, Familienstand und Kinder;
- Abschluss-, Verwaltungs-, Anlage- und Wechselkosten;
- Garantien, Anlageauswahl und Risikotragfähigkeit;
- verbleibende Ansparzeit und geplante Auszahlungsform;
- Folgen einer Beitragsfreistellung, Fortführung oder Übertragung.
Erst ein Vergleich dieser Varianten zeigt, ob der Altvertrag, ein Wechsel der Fördersystematik oder später ein neues Produkt passend sein kann. Eine Zertifizierung bestätigt dabei gesetzliche Anforderungen, ist aber keine Garantie für Wirtschaftlichkeit oder die Erfüllbarkeit einer Anbieterzusage.
Was Sie 2026 vorbereiten können
- Vertragsunterlagen, letzte Standmitteilung und Kosteninformationen zusammentragen.
- Zulagenverlauf, Eigenbeiträge, Garantien und Anlageform dokumentieren.
- Persönliches Sicherheitsbedürfnis und Anlagehorizont festhalten.
- Ab 2027 verfügbare Produkte erst anhand ihrer konkreten Bedingungen und Kosten vergleichen.
- Eine Kündigung, Beitragsfreistellung oder Übertragung erst nach Prüfung der Folgen erklären.
Was AssFonds leisten kann
AssFonds e.K. kann als Versicherungsmakler bestehende Versicherungsverträge aufbereiten und ab Verfügbarkeit geeignete versicherungsförmige Angebote vergleichen. AssFonds ist weder Produktgeber noch Garantiegeber oder Risikoträger. Welche Produkte ab 2027 angeboten werden und zu welchen Bedingungen ein Wechsel angenommen wird, entscheiden die jeweiligen Anbieter.
Weiterführende Informationen finden Sie im Bereich Altersvorsorge.