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Absicherung

Cyber-Versicherung für Privatpersonen — Leistungen richtig vergleichen

Cyber-Versicherungen für Privatpersonen können finanzielle und persönliche Folgen bestimmter Internet-Risiken absichern. Sie sind jedoch nicht standardisiert: Leistungsumfang, Ausschlüsse, Entschädigungsgrenzen und Service unterscheiden sich je nach Anbieter und Tarif. Eine sinnvolle Prüfung beginnt deshalb bei Ihrem konkreten Bedarf und den bereits vorhandenen Versicherungen.

Welche Leistungen enthalten sein können

Die BaFin nennt unter anderem folgende Beispiele für mögliche Leistungen:

  • Vermögensschäden durch Identitätsmissbrauch beim Online-Banking oder Betrug beim Online-Shopping,
  • Datenrettung nach einem Hackerangriff,
  • Hilfe bei unbefugt veröffentlichten persönlichen Daten oder Bildern,
  • Unterstützung bei beleidigenden Inhalten oder Cyber-Mobbing.

Ob und unter welchen Voraussetzungen ein Tarif diese Fälle übernimmt, ergibt sich allein aus den Versicherungsbedingungen. Zu prüfen sind insbesondere das versicherte Ereignis, Ausschlüsse, Wartezeiten, Selbstbeteiligung, Entschädigungsgrenzen je Fall und Jahr sowie die Zahl der versicherten Fälle.

Bestehenden Schutz zuerst abgleichen

Ein Cyber-Schaden kann Berührungspunkte mit mehreren Verträgen haben. Je nach Bedingungen kommen beispielsweise Rechtsschutz-, Hausrat-, Haftpflicht- oder Krankenversicherung in Betracht. Das bedeutet weder, dass diese Verträge jeden Cyber-Fall decken, noch dass eine eigene Cyber-Police automatisch eine Lücke schließt. Entscheidend ist ein Abgleich der konkreten Klauseln.

Für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge gelten zudem gesetzliche Regeln: Grundsätzlich muss der Zahlungsdienstleister den Betrag nach § 675u BGB erstatten. § 675v BGB regelt, wann und in welcher Höhe der Zahler selbst haften kann. Die dort genannte Grenze von bis zu 50 Euro vor einer Sperranzeige ist kein pauschaler Selbstbehalt einer Kreditkarte oder Cyber-Versicherung. Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, starke Kundenauthentifizierung und der Zeitpunkt der Meldung können die Rechtslage verändern; der Einzelfall muss geprüft werden.

Diese Vertragsmerkmale sind entscheidend

  • Versicherte Ursachen und Schäden: Sind Online-Betrug, Identitätsmissbrauch, Datenverlust oder rechtsverletzende Inhalte ausdrücklich erfasst?
  • Leistungsgrenzen: Welche Höchstentschädigung gilt pro Fall und Jahr, und gibt es Sublimits für einzelne Leistungen?
  • Obliegenheiten und Fahrlässigkeit: Welche Sicherheitsanforderungen und Meldefristen gelten, und welche Kürzungsrechte sieht der Vertrag vor?
  • Service: Sind IT-Hilfe, Datenrettung, Rechtsberatung oder Krisenhilfe versichert, zu welchen Zeiten und durch welche Dienstleister?
  • Versicherte Personen und Geräte: Erfasst der Vertrag den Haushalt, Kinder, mobile Geräte und private beziehungsweise berufliche Nutzung im gewünschten Umfang?
  • Doppelversicherung: Welche Leistungen bestehen bereits in anderen Verträgen, und wie sind Mehrfachleistungen geregelt?

Ob eine eigene Cyber-Police passt, lässt sich daher nicht allein an Beruf, Gerätezahl oder Online-Umsatz festmachen. Maßgeblich sind Schadenpotenzial, vorhandener Schutz, gewünschte Hilfeleistungen und die tragbare Eigenbeteiligung.

Technische Vorsorge bleibt unverzichtbar

Versicherungsschutz ersetzt keine IT-Sicherheit. Das BSI empfiehlt unter anderem individuelle starke Passwörter beziehungsweise einen Passwortmanager, Mehrfaktor-Authentisierung, regelmäßige Updates, getrennte Backups und Vorsicht bei Links und Anhängen. Die konkreten Sicherheitsvorgaben des Tarifs sollten zusätzlich eingehalten und dokumentiert werden.

Was AssFonds leisten kann

AssFonds e.K. kann als Versicherungsmakler vorhandene Verträge und gewünschte Cyber-Leistungen gegenüberstellen, Bedingungen vergleichen und geeignete Angebote vermitteln. AssFonds ist kein Versicherer oder Risikoträger. Über Annahme, Versicherungsschutz und Leistungen entscheidet der jeweilige Versicherer nach Vertrag und Einzelfall. Weitere Informationen finden Sie unter Private Versicherungen.

Quellen und weiterführende Informationen