Gesundheitsangaben im Versicherungsantrag — was vollständig wirklich bedeutet
Wer eine Berufsunfähigkeits-, Lebens- oder private Krankenversicherung beantragt, muss die Gesundheitsfragen sorgfältig beantworten. Nach § 19 VVG sind die bekannten gefahrerheblichen Umstände anzugeben, nach denen der Versicherer vor Vertragsschluss in Textform fragt. Entscheidend sind daher der genaue Wortlaut und der jeweils genannte Zeitraum — nicht eine unbegrenzte Offenlegung der gesamten Krankengeschichte.
Welche Folgen unvollständige Angaben haben können
Das Versicherungsvertragsgesetz sieht keine einheitliche Folge für jede falsche oder fehlende Angabe vor. Je nach Verschulden, Belehrung, Bedeutung des Umstands und den Bedingungen kommen unterschiedliche Rechte des Versicherers in Betracht:
- Rücktritt kann bei einer Verletzung der Anzeigepflicht in Betracht kommen; bei weder vorsätzlichem noch grob fahrlässigem Verhalten ist dieses Recht gesetzlich eingeschränkt.
- Kündigung kann unter den Voraussetzungen des § 19 VVG möglich sein, wenn ein Rücktritt wegen des Verschuldensgrades ausscheidet.
- Vertragsänderung kann verlangt werden, wenn der Versicherer den Vertrag bei Kenntnis des Umstands nur zu anderen Bedingungen geschlossen hätte.
- Leistungsfreiheit nach einem Rücktritt hängt nach § 21 VVG unter anderem davon ab, ob der verschwiegene Umstand für Eintritt oder Feststellung des Versicherungsfalls beziehungsweise für den Leistungsumfang ursächlich war. Bei Arglist gilt diese Kausalitätsausnahme nicht.
- Anfechtung wegen arglistiger Täuschung bleibt nach § 22 VVG gesondert möglich. Arglist ist nicht mit jedem Versehen oder jeder unvollständigen Antwort gleichzusetzen.
Der Versicherer kann seine Rechte nur innerhalb gesetzlicher Fristen und bei ordnungsgemäßer Belehrung ausüben. Ob daneben eine Straftat vorliegt, ist eine eigenständige Frage und setzt sämtliche Tatbestandsmerkmale voraus; sie folgt nicht automatisch aus einer Anzeigepflichtverletzung.
Was Sie im Antrag beachten sollten
- Jede Frage wörtlich lesen. Versicherer fragen unterschiedliche Behandlungen, Beschwerden, Diagnosen, Medikamente, Untersuchungen und Zeiträume ab.
- Nur innerhalb der Frage antworten — dort aber vollständig. Auch eine Untersuchung ohne Diagnose kann anzugeben sein, wenn genau danach gefragt wird.
- Unterlagen mehrerer Behandler prüfen. Nach § 630g BGB besteht ein Recht auf Einsicht in die jeweilige Behandlungsakte und grundsätzlich auf eine erste unentgeltliche Abschrift. Der Hausarzt besitzt jedoch nicht zwingend die vollständigen Akten von Fachärzten, Kliniken oder Therapeuten.
- Unklare Einträge klären. Diagnoseschlüssel, Abrechnungsdaten und tatsächliche Behandlung sollten vor dem Antrag mit dem jeweiligen Behandler abgeglichen werden.
- Antworten und Anlagen sichern. Eine Kopie des vollständigen Antrags, ergänzender Erläuterungen und eingereichter Unterlagen gehört zu den eigenen Vertragsunterlagen.
Bei Unsicherheit kann eine ergänzende Erläuterung sinnvoll sein. Sie ersetzt aber nicht die präzise Antwort auf die konkrete Textfrage und sollte keine unaufgeforderte, grenzenlose Datensammlung werden.
Anonyme Risikovoranfrage
Bei Vorerkrankungen kann eine anonymisierte Risikovoranfrage helfen, Einschätzungen mehrerer Versicherer zu vergleichen, bevor personenbezogene Anträge gestellt werden. Die Anfrage sollte Gesundheitsangaben und Tätigkeitsdaten so enthalten, dass der Versicherer das Risiko sinnvoll beurteilen kann, ohne die Person zu identifizieren.
Eine Antwort auf die Voranfrage ist grundsätzlich eine unverbindliche Tendenzaussage und noch kein Versicherungsvertrag. Das endgültige Ergebnis kann sich nach vollständigem Antrag, Identität, Unterlagen und aktueller Risikoprüfung ändern, sofern der konkrete Versicherer nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich zusagt.
Das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS) ist kein vollständiges zentrales Ablehnungsregister. Es verarbeitet definierte Hinweise zu besonderen Risikokonstellationen. Eine anonymisierte Voranfrage vermeidet zunächst einen personenbezogenen Antrag, garantiert aber keine bestimmte spätere Annahmeentscheidung.
Was AssFonds leisten kann
AssFonds e.K. kann als Versicherungsmakler Gesundheitsfragen strukturieren, anonymisierte Voranfragen koordinieren und die Antworten verschiedener Versicherer vergleichen. AssFonds entscheidet weder über Annahme noch über Risikozuschläge, Ausschlüsse oder Leistungen. Diese Entscheidungen trifft der jeweilige Versicherer nach Antrag und Risikoprüfung.
Weiterführende Informationen finden Sie in den Bereichen Berufsunfähigkeit und Krankheit & Unfall.