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Finanzen

KfW-Förderung für Immobilien – welches Programm passt wann?

KfW-Förderung ist kein einheitlicher Kredit für jede Immobilie. Ob ein Programm in Frage kommt, hängt unter anderem davon ab, ob Sie selbst einziehen, neu bauen, eine neue Wohnung erstmals kaufen oder ein bestehendes Haus zum Effizienzhaus sanieren. Entscheidend ist außerdem die Reihenfolge: Den Antrag stellen Sie grundsätzlich über Ihren Finanzierungspartner, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben, Bauarbeiten beginnen oder verbindliche Liefer- und Leistungsverträge schließen.

Die folgenden Programme sind ein erster Orientierungsrahmen, keine Zusage. Die aktuellen technischen und persönlichen Voraussetzungen prüft die KfW für den jeweiligen Antrag.

124: der allgemeine Weg ins selbst genutzte Wohneigentum

Das KfW-Wohneigentumsprogramm (124) richtet sich an Privatpersonen, die ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung kaufen oder bauen und anschließend selbst darin wohnen. Es ist damit der allgemeine Baustein für selbst genutztes Wohneigentum – nicht speziell für besonders energieeffiziente Neubauten.

Förderfähig können beim Neubau etwa Grundstücks-, Bau- und Baunebenkosten sein; beim Kauf nennt die KfW Kaufpreis, Modernisierung sowie Nebenkosten. Nicht vorgesehen ist das Programm beispielsweise für bereits begonnene Vorhaben, Umschuldungen, Nachfinanzierungen, Ferienimmobilien oder vermietete Flächen.

Für die Finanzierungspraxis heißt das: Erst das Gesamtbudget mit Eigenkapital, Bankdarlehen und möglichen Förderbausteinen aufstellen. Den Antrag leitet der Finanzierungspartner an die KfW weiter. Wie ein tragfähiger Finanzierungsrahmen entsteht, erläutern wir auch unter Baufinanzierung.

296, 297 und 298: klimafreundlichen Neubau gezielt planen

Die Programme der Produktfamilie „Klimafreundlicher Neubau“ richten sich an Neubau und Ersterwerb. Beim Ersterwerb zählt nach KfW-Definition ein Kauf bis ein Jahr nach Fertigstellung. Die Zuordnung hängt nicht allein von der Überschrift des Exposés ab, sondern von den nachweisbaren technischen Anforderungen.

  • 296 – Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment: für besonders energie- und flächeneffiziente Wohngebäude. Gefordert sind unter anderem mindestens Effizienzhaus 55, Anforderungen an Treibhausgasemissionen und Lebenszykluskosten sowie kein fossiler oder biomassebasierter Wärmeerzeuger. Für dieselbe Wohneinheit ist dieser Kredit nicht zugleich mit 297, 298 oder 300 kombinierbar.
  • 297 – Klimafreundlicher Neubau, private Selbstnutzung: für Personen, die die geförderte Wohneinheit selbst nutzen.
  • 298 – Klimafreundlicher Neubau, Wohngebäude: für Vorhaben außerhalb der privaten Selbstnutzung, etwa von Unternehmen oder anderen Investoren.

Bei 297 und 298 sind die Förderstufen Effizienzhaus 55 sowie „Klimafreundliches Wohngebäude“ relevant; für die weitergehenden Klimafreundlichkeits- und QNG-Stufen gelten zusätzliche Nachweise. Eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz ist verpflichtend eingebunden; bei einer QNG-Stufe kommt eine Nachhaltigkeitsberatung hinzu. Diese Fachleute planen die Nachweise und erstellen die Bestätigung zum Antrag (BzA). Beim Kauf einer Neubauwohnung vom Bauträger sollten Käufer die zugesagte Effizienzhaus-Stufe und die erforderlichen Unterlagen frühzeitig vertraglich und mit dem Verkäufer klären. Weitere Prüfpunkte beim Kauf vom Plan finden Sie im Ratgeber Neubau vom Bauträger.

300: Neubau für Familien und Alleinerziehende

Wohneigentum für Familien – Neubau (300) verbindet die Anforderungen an einen klimafreundlichen Neubau mit persönlichen Voraussetzungen. Antragsberechtigt sind Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren im Haushalt sowie Alleinerziehende, wenn sie die Immobilie selbst bewohnen und mindestens zur Hälfte Miteigentum halten. Das Haushaltseinkommen darf bei einem Kind 90.000 Euro pro Jahr nicht übersteigen; für jedes weitere Kind erhöht sich die Grenze um 10.000 Euro.

Die neue Immobilie muss die einzige Wohnimmobilie in Deutschland sein. Wer bereits ein Wohngebäude oder einen Anteil daran besitzt oder früher Baukindergeld erhalten hat, fällt nach der aktuellen KfW-Produktseite nicht in dieses Programm. Maßgeblich sind Haushalts-, Einkommens- und Eigentumsverhältnisse am Tag der Antragstellung. Deshalb sollten Steuerbescheide, Geburtsurkunden und Eigentumsverhältnisse vor dem Gespräch mit dem Finanzierungspartner vollständig vorliegen.

261: bestehende Gebäude zum Effizienzhaus sanieren

Der Wohngebäude – Kredit (261) ist ein anderer Fall als der Neubau: Er fördert die Komplettsanierung eines bestehenden Wohngebäudes zum Effizienzhaus und auch den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses. Für die Sanierung muss Bauantrag oder Bauanzeige des Gebäudes bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen. Beim frisch sanierten Kauf müssen die Kosten der energetischen Sanierung gesondert ausgewiesen sein, etwa im Kaufvertrag.

Auch hier ist eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Energieeffizienz-Experte erforderlich. Diese Person begleitet die Planung, erstellt die BzA und nach Abschluss die Bestätigung nach Durchführung (BnD). Die KfW hat die Förderbedingungen für 261 zum 21. Juli 2026 angepasst. Deshalb sollten Sie keine älteren Merkblätter oder Beispielrechnungen übernehmen, sondern beim Antrag die dann geltenden KfW-Unterlagen mit Finanzierungspartner und Energieeffizienz-Experten abgleichen.

Bei Sanierungen besteht nach dokumentiertem Beratungsgespräch mit dem Finanzierungspartner eine besondere Regel für Liefer- und Leistungsverträge. Beim Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses gilt diese Möglichkeit laut KfW nicht. Dort ist die Zusage vor dem Kauf besonders wichtig.

So bereiten Sie die Finanzierung sinnvoll vor

  1. Vorhaben sauber einordnen: Selbst genutzter Kauf, eigener Neubau, Ersterwerb oder Sanierung führen zu unterschiedlichen Programmen.
  2. Fachplanung früh beauftragen: Bei KFN und 261 ist die Energieeffizienz-Expertise keine spätere Formalie, sondern Grundlage für technische Planung und BzA. Planungsleistungen können vom eigentlichen Vorhabensbeginn zu unterscheiden sein; die konkrete Reihenfolge klären Sie mit den Beteiligten vor einer verbindlichen Beauftragung.
  3. Finanzierungspartner vor Vertragsabschluss einbinden: Bank, Sparkasse, Bausparkasse, Versicherung oder ein über einen Finanzierungspartner angebundener Vermittler reichen den KfW-Antrag ein. Legen Sie dort Kaufvertragsentwurf, Kostenaufstellung, Eigenkapitalnachweise und – je nach Programm – BzA sowie Haushaltsunterlagen vor.
  4. Kombinationen nicht unterstellen: Programme können ergänzbar sein, für dieselbe Wohneinheit oder Maßnahme aber auch ausgeschlossen sein. Die Kombination gehört deshalb in die konkrete Finanzierungsprüfung.

Wir unterstützen Sie bei der Strukturierung Ihrer Baufinanzierung. Die Förderfähigkeit und die abschließende Kreditzusage entscheiden jedoch KfW und Finanzierungspartner nach den dann geltenden Bedingungen.

Offizielle KfW-Quellen