Kunst und Sammlerobjekte versichern — Werte und Grenzen richtig erfassen
Kunst, Antiquitäten und Sammlerobjekte können grundsätzlich Bestandteil einer Hausratversicherung sein. Ob dieser Schutz ausreicht, hängt nicht nur von der gesamten Versicherungssumme ab. Wichtig sind die Einordnung als Wertsache, besondere Entschädigungsgrenzen, der Versicherungswert und die versicherten Gefahren. Für größere oder besondere Sammlungen kann eine eigenständige Kunstversicherung passender sein — eine allgemeine Wertgrenze dafür gibt es nicht.
Hausratdeckung konkret lesen
Die unverbindlichen Hausrat-Musterbedingungen des GDV behandeln Kunstgegenstände und bestimmte Antiquitäten als Wertsachen. Welche Regelung tatsächlich gilt, steht im individuellen Vertrag. Zu prüfen sind:
- die Definition von Kunst, Antiquitäten und sonstigen Wertsachen,
- die Gesamtgrenze für Wertsachen sowie mögliche Grenzen je Objekt oder Schadenursache,
- Versicherungsort und Außenversicherung, etwa bei Lagerung, Transport oder Ausstellung,
- versicherte Gefahren, Ausschlüsse und Sicherheitsanforderungen,
- der zugrunde gelegte Versicherungswert und ein möglicher Unterversicherungsverzicht.
Eine hohe Hausrat-Versicherungssumme allein beseitigt besondere Entschädigungsgrenzen nicht. Umgekehrt ist eine Hausratversicherung nicht pauschal ungeeignet, wenn Wert und Bedingungen zur Sammlung passen.
Versicherungswert, Taxe und Unterversicherung
Nach § 75 VVG kann eine Unterversicherung zu einer anteiligen Kürzung führen, wenn die Versicherungssumme erheblich unter dem Versicherungswert liegt und keine abweichende Vereinbarung greift. Deshalb sollten Neuanschaffungen, Verkäufe, Wertveränderungen und Standortwechsel Anlass für eine Aktualisierung sein. Ein starrer Prüfturnus passt nicht zu jeder Sammlung.
Ein im Vertrag vereinbarter Wert kann die Regulierung erleichtern. § 76 VVG stellt aber klar, dass eine solche Taxe nicht in jedem Fall unangreifbar ist: Übersteigt sie den tatsächlichen Versicherungswert zur Zeit des Versicherungsfalls erheblich, kann sie unverbindlich sein. Auch bei einer Taxe bleiben versichertes Ereignis, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Nachweise zu prüfen.
Mögliche Merkmale einer Kunstversicherung
Je nach Anbieter und Vertrag können Kunstpolicen beispielsweise eine Allgefahrendeckung, positionsweise Werte, Transport- und Ausstellungsschutz, Restaurierungskosten oder spezialisierte Schadenbegleitung enthalten. Keines dieser Merkmale ist automatisch eingeschlossen. Auch eine Allgefahrendeckung hat Ausschlüsse und kann räumlich, zeitlich oder betragsmäßig begrenzt sein.
Besonders zu klären sind:
- Schutz am Wohnort, in Zweitwohnungen und bei externer Lagerung,
- Transporte, Leihgaben, Ausstellungen und Aufenthalte bei Restauratoren,
- Bruch, Beschädigung, Diebstahl, Naturgefahren und allmähliche Einwirkungen,
- Vorsorge für Neuerwerbungen und Meldefristen,
- Regeln für Teilschäden, Restaurierung und verbleibende Wertminderung.
Dokumentation nach Objekt und Vertrag
Eine strukturierte Inventarliste, aktuelle Fotos, Kauf- und Herkunftsnachweise sowie vorhandene Gutachten erleichtern Risikoprüfung und Schadenbeleg. Ob eine Sachverständigenbewertung, Provenienz- oder Restaurationsdokumentation zwingend verlangt wird, hängt von Objekt, Wert, Versicherer und Vertrag ab.
Die Unterlagen sollten getrennt vom Aufbewahrungsort der Sammlung gesichert und bei relevanten Änderungen aktualisiert werden. Bei Erbschaft oder einer bislang nicht erfassten Sammlung bietet sich zunächst eine Bestandsaufnahme an; Bewertung und Versicherungskonzept folgen auf dieser Grundlage.
Was AssFonds leisten kann
AssFonds e.K. kann als Versicherungsmakler vorhandene Hausratklauseln, Sammlungswerte und besondere Nutzungssituationen aufnehmen, Angebote vergleichen und geeigneten Schutz vermitteln. AssFonds ist kein Versicherer oder Risikoträger und erstellt keine Kunstgutachten. Annahme, Dokumentationsanforderungen und Leistung bestimmt der jeweilige Versicherer. Weitere Informationen finden Sie unter Spezialrisiken.