Photovoltaik richtig versichern — Gebäudeschutz, Ertrag und Haftung prüfen
Ob eine Photovoltaikanlage über die Wohngebäude-, Hausrat- oder eine eigene Photovoltaikversicherung geschützt werden kann, hängt von Eigentum, Bauart und Vertrag ab. Auch Module, Wechselrichter, Speicher und Wallbox müssen nicht automatisch denselben Schutz haben. Vor Installation oder Erweiterung sollte die gesamte Anlage deshalb schriftlich mit dem Versicherer abgestimmt werden.
Dachanlage und Gebäudevertrag
Eine fest mit dem Gebäude verbundene Dachanlage kann je nach Bedingungen in die Wohngebäudeversicherung einbezogen oder über einen eigenständigen Vertrag versichert werden. Die GDV-Musterbedingungen sind unverbindlich; maßgeblich ist die eigene Police. Zu prüfen sind insbesondere:
- welche Anlagenteile und Werte erfasst sind,
- welche Gefahren gelten, etwa Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser, Überspannung oder weitere Naturgefahren,
- ob Diebstahl, Tierbiss, Bedienungsfehler oder technische Schäden eingeschlossen oder ausgeschlossen sind,
- welche Selbstbeteiligungen, Höchstentschädigungen und Obliegenheiten gelten,
- ob Kosten für Aufräumung, Gerüst, De- und Remontage berücksichtigt sind.
Eine Allgefahrendeckung kann den Schutz erweitern, ist aber keine Garantie für jeden Schaden. Auch sie enthält Ausschlüsse und vertragliche Grenzen.
Ertragsausfall und Eigenverbrauch
Nach einem versicherten Sachschaden kann zusätzlich ein finanzieller Ausfall entstehen. Ob und wie lange entgangene Einspeisevergütung oder ein Ausfall der Eigenversorgung ersetzt wird, richtet sich nach dem vereinbarten Baustein. Wartezeiten, Haftzeit, Berechnung und Nachweispflichten sollten zum tatsächlichen Anlagenkonzept passen.
Betreiberhaftung getrennt prüfen
Wer eine Anlage betreibt, kann Dritten gegenüber haften, etwa wenn sich ein Teil löst oder ein technischer Defekt einen Schaden verursacht. Einspeisung allein macht private Anlagenbetreiber nicht pauschal zu Stromlieferanten gegenüber Letztverbrauchern. Ob die Privathaftpflicht das konkrete Betreiberrisiko einschließt, ist tarifabhängig. Anlagenleistung, Nutzung, Einspeisung und gegebenenfalls gewerbliche Aspekte sollten dem Haftpflichtversicherer vollständig mitgeteilt werden.
Balkonkraftwerke
Die 2023 erweiterten GDV-Hausrat-Musterbedingungen beziehen Steckersolaranlagen ein, die ausschließlich der versicherten Wohnung dienen und sich auf dem zugehörigen Grundstück befinden. Sie sehen eine individuell auszufüllende Entschädigungsgrenze vor. Da Musterbedingungen nicht automatisch Bestandteil bestehender Verträge werden, sollten Eigentum, Montageort, versicherte Gefahren und Entschädigungsgrenze schriftlich bestätigt werden.
Auch die Haftung für Schäden an Nachbargebäuden oder anderen Personen ist getrennt vom Schutz des eigenen Moduls zu prüfen. Für Mieterinnen und Mieter kommen zusätzlich miet- und baurechtliche Abstimmungen in Betracht.
Vorgehen bei Neuinstallation und Erweiterung
- Anlage mit Modulen, Wechselrichter, Speicher, Wallbox und jeweiligem Wert vollständig erfassen.
- Gebäude-, Hausrat- und Haftpflichtbedingungen auf vorhandenen Schutz prüfen.
- Fehlende Gefahren, Ertragsausfall, Grenzen und Obliegenheiten vergleichen.
- Installation, Inbetriebnahme und spätere Erweiterungen rechtzeitig melden und Bestätigung aufbewahren.
Was AssFonds leisten kann
AssFonds e.K. kann als Versicherungsmakler vorhandene Verträge prüfen, Deckungskonzepte vergleichen und passenden Versicherungsschutz vermitteln. AssFonds ist kein Versicherer, Anlagenbetreiber oder Risikoträger. Ob ein Schaden versichert ist und welche Leistung erfolgt, entscheidet der jeweilige Versicherer nach Vertrag und Einzelfall.
Einen Überblick über die Versicherungsbereiche finden Sie unter Versicherungen.