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Privat

Trennung vom Partner — welche Versicherungen jetzt zu prüfen sind

Eine Trennung verändert Haushalt, Wohnort, Eigentum und häufig auch die versicherten Personen. Ob Schutz fortbesteht, endet oder angepasst werden muss, ergibt sich nicht pauschal aus dem Auszug oder der Scheidung. Maßgeblich sind Versicherungsnehmer, versicherte Personen und die konkreten Bedingungen.

Privathaftpflicht

Partner und Kinder können je nach Familien- oder Partnertarif mitversichert sein. Wann diese Mitversicherung bei Trennung, Auszug oder rechtskräftiger Scheidung endet, ist tarifabhängig. Auch Vorsorge- oder Nachhaftungsregeln können eine Rolle spielen.

Künftig getrennte Haushalte sollten vor dem Auszug schriftlich klären, wer Versicherungsnehmer ist, welche Personen weiter versichert sind und ab wann ein eigener Anschlussvertrag erforderlich ist. So lässt sich eine Deckungslücke vermeiden, ohne einen bestehenden Schutz vorschnell zu kündigen.

Hausrat

Die Hausratversicherung ist an den versicherten Haushalt und Versicherungsort gebunden. Bei Auszug oder Aufteilung des Hausrats sind insbesondere Versicherungsnehmer, neue Anschriften, Wohnflächen, Versicherungssummen und mögliche Umzugs- oder Übergangsklauseln zu prüfen. Eine feste allgemeine Übergangsfrist gibt es nicht; sie ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.

Gesetzliche und private Krankenversicherung

Eine beitragsfreie Familienversicherung gibt es nur in der gesetzlichen Krankenversicherung unter den Voraussetzungen des § 10 SGB V. Ob sie bei einer Trennung fortbesteht, hängt unter anderem von Familienstand, Einkommen und eigenem Versicherungsstatus ab und sollte direkt mit der Krankenkasse geklärt werden.

In der privaten Krankenversicherung gibt es keine beitragsfreie Familienversicherung: Jede Person ist eigenständig versichert und zahlt einen eigenen Beitrag. Vertragsnehmer oder Beitragszahler kann dennoch der Partner sein. Eine Trennung beendet den bestehenden PKV-Schutz nicht automatisch. Zahlungsweg, Vertragsinhaberschaft und künftige Versicherungspflicht müssen getrennt geprüft werden. Eine PKV sollte nicht gekündigt werden, bevor der anschließende Krankenversicherungsschutz geklärt ist.

Lebens- und Rentenversicherung

Versicherungsnehmer, versicherte Person und Bezugsberechtigte sind getrennte Rollen. Nach einer Trennung sollten alle drei geprüft werden. Ein widerrufliches Bezugsrecht kann der Versicherungsnehmer grundsätzlich ändern; ein unwiderrufliches Bezugsrecht nicht ohne Weiteres.

Das Bezugsrecht betrifft die Versicherungsleistung. Kündigungsrecht und Rückaufswert stehen grundsätzlich dem Versicherungsnehmer zu, soweit Rechte nicht beispielsweise abgetreten oder verpfändet wurden. Beides darf nicht gleichgesetzt werden.

Rechtsschutz

Bei einer gemeinsamen Rechtsschutzversicherung sind die versicherten Personen, eine mögliche Interessenkollision und die Bedingungen für Familien- und Unterhaltsrecht zu prüfen. Manche Verträge schließen Streitigkeiten zwischen mitversicherten Personen aus oder bieten nur begrenzte Beratungsleistungen. Umfang, Wartezeiten und Ausschlüsse sind tarifabhängig.

Was Sie jetzt tun sollten

Erstellen Sie eine Liste mit Versicherungsnehmern, versicherten Personen, Beitragszahlern, Bezugsrechten und neuen Anschriften. AssFonds e.K. kann als Versicherungsmakler die bestehenden Bedingungen prüfen und Anschlussangebote vergleichen. Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, entscheidet der jeweilige Versicherer nach Vertrag und Einzelfall.

Einen Überblick über die Versicherungsbereiche finden Sie unter Private Versicherungen.

Quellen